Kostenerstattung

Kostenerstattung

Die Kosten für naturheilkundliche Verfahren bei Heilpraktikern werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Bei manchen (privaten) Versicherungen gibt je nach Tarif die eventuell Möglichkeit eine Erstattung oder einen Zuschuss zu bekommen. Unsere Honorare sind grundsätzlich unabhängig von möglichen Erstattungen oder Zuschüssen zu zahlen.

Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) findet in dieser Praxis keine Anwendung, weil sie eine kartellrechtlich verbotene Preisabsprache darstellt. Wir verwenden lediglich (analoge) Leistungsbeschreibungen des GebüH.

Osteopathie

Einige Krankenkassen erstatten oder bezuschussen Osteopathie. Dazu ist meist eine ärztliche Verordnung notwendig. Da wir die Erlaubnis besitzen Heilkunde auszuüben, können sie bei uns auch ohne Verordnung Osteopathie in Anspruch nehmen.

Da jede Krankenkasse eigene zum Teil nicht nachvollziehbare Regeln für die Osteopathie festlegt, können wir keine Erstattung der Kosten garantieren oder dabei Hilfestellung leisten.